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Photovoltaik

In September wird das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ gestartet, das vollständige Photovoltaik-Systeme begünstigt.

Am vergangenen Wochenende gab die KfW-Förderbank bekannt, dass ihr neues Programm 442 zur Unterstützung der Elektromobilität in Deutschland bereits am 26. September 2023 an den Start geht.

Die Absicht besteht darin, die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom für Elektrofahrzeuge in Wohngebäuden für Eigentümerinnen und Eigentümer attraktiver zu gestalten, wie es in der Pressemitteilung der KfW heißt. Gleichzeitig soll dies den Ausbau der Photovoltaik und den Übergang zur Elektromobilität beschleunigen. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

Was wird finanziell unterstützt?

  • Der Kauf und sämtliche Installationskosten eines Komplettsystems für Photovoltaik, bestehend aus
    • einer neuen Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp
    • einem neuen Heimspeicher mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh
    • einer neuen Wallbox für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von mindestens 11 kW
    • einem Energiemanagement-System

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Das Wohngebäude muss fertiggestellt sein, im Eigentum der antragstellenden Person stehen und von ihr bewohnt werden.
  • Die gesamte Anlage muss neu erworben werden, bestehende Anlagen oder Einzelkomponenten werden nicht gefördert.
  • Die antragstellende Person muss im Besitz eines Elektroautos sein oder dieses bereits verbindlich bestellt haben.
  • Der Antrag muss vor dem Kauf der Anlage im Online-Portal der KfW gestellt werden.
  • Es ist nicht möglich, diese Förderung mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen oder Zuschüssen zu kombinieren.

Die Überprüfung, ob diese Bedingungen erfüllt sind und ob Sie für das Programm in Frage kommen, kann über einen Online-Fragebogen der KfW durchgeführt werden.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

  • Die maximale Förderung beträgt 10.200,00 € für ein bidirektionales Photovoltaik-Gesamtsystem und 9.600,00 € für alle anderen Systeme.
  • Keine Förderung wird gewährt, wenn die Gesamtkosten für die neue Anlage unter der Mindest-Fördersumme von 9.600,00 € liegen.

Zusammengefasst: Welche Auswirkungen hat diese Förderung für Endkunden, Installateure und deren Projekte?

  • Die Förderung kann kurzfristig zu einer erhöhten Nachfrage nach Photovoltaik-Komplettsystemen und Beratung zum Förderprogramm führen. Daher wird eine frühzeitige Bestellung von begehrten Komponenten empfohlen.
  • Beachten Sie, dass das Programm nur für Neu-Anlagen gilt, die nach der Antragstellung bei der KfW erworben oder beauftragt wurden. Das Elektrofahrzeug muss bereits vorhanden oder fest bestellt sein. Bereits existierende Anlagen erhalten keine rückwirkende Förderung.
  • Durch den Vorab-Check können Endkunden schnell herausfinden, ob sie für förderfähige Projekte in Frage kommen. Falls nicht, können geplante oder bestellte Photovoltaik-Anlagen ohne zusätzliche Wartezeit umgesetzt werden.
  • Selbst wenn Sie keine Förderberechtigung haben, ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem Solaranlagen-Experten in Verbindung zu setzen, um Ihre eigene Photovoltaik-Anlage vor einer möglichen Nachfrage nach dem Förderprogramm zu realisieren.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ finden Sie auf den Informationsseiten der KfW:


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